Rechnungen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsbelege und Verträge: Eine Aufbewahrungspflicht gilt besonders dann für E-Mails, wenn Geschäfte darüber vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht werden – Grundlage hierfür ist die Buchführungspflicht nach Art. 957 5. OR (Obligationenrecht).

Zu diesem Thema haben wir gemeinsam mit unserem E-Mail-Archivierungs-Hersteller MailStore und Fachanwalt Bruno Wildhaber vom Kompetenzzentrum Records Management aus Zürich gesprochen.

Erfahren Sie in unserem Interview unter anderem,

  • wie lange E-Mails aufbewahrt werden müssen,
  • warum E-Mails für eine geschäftliche Beweisführung genutzt werden können und
  • ob es einen Konflikt zwischen der E-Mail-Archivierung und dem Schweizer Datenschutzgesetz gibt.

Über MailStore

MailStore ist einer der weltweit führenden Anbieter von E-Mail-Archivierungslösungen mit Sitz im deutschen Viersen. Die DSGVO-zertifizierten Lösungen MailStore Server und MailStore Service Provider Edition (SPE) helfen nicht nur bei der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, sie sorgen auch für eine spürbare Entlastung der IT-Infrastruktur. Ausserdem gestalten sie den Arbeitsalltag papierloser und damit nachhaltiger: Jede E-Mail, die mit MailStore archiviert wird, muss nicht mehr ausgedruckt werden.

Weitere Vorteile im Überblick:

  • Revisionssichere E-Mail-Archivierung vom Marktführer
  • Einfache Installation und Wartung
  • Kompatibel mit allen gängigen E-Mail-Systemen

Mehr erfahren

Lernen Sie MailStore Server sowie die MailStore SPE in unseren kostenfreien Webinaren kennen und sichern Sie sich Ihre Testversion der beiden Lösungen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: telefonisch unter +41 (0)55 552 27 91 sowie per E-Mail.